Provocateur-Exhaust Golf VII GTI (VFL/ FL) ohne OPF
- Hersteller Provocateur-Exhaust
- Artikel-Nr.: PEG7G
- Produktbeschreibung
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Für folgende Fahrzeuge:
Hersteller | Fahrzeug | Typ | E-Nummer | MKB | Hubraum | Nennleistung kW / PS |
VW | GOLF | AU | e1*2007/46*0623*.. | CJXD | 1984 | 213/5400-6500 |
CJXG | 1984 | 228/5800-6500 | ||||
CHHB | 1984 | 162/4500-6200 | ||||
CXCB | 1984 | 162/4500-6200 | ||||
CXDA | 1984 | 162/4500-6200 | ||||
CHHA | 1984 | 169/4500-6200 | ||||
CJXE | 1984 | 195/5350-6600 |
Die Provocateur Exhaust Klappenabgasanlage in 3" (Ø76,0 mm) für
den Golf 7 GTI (vFL/FL) ohne OPF.
Handgefertigt im WIG-Schweißverfahren. Mit EWG-Genehmigung.
Eigenschaften:
- Rohrdurchmesser: 3" (Ø 76,0 mm)
- Endrohrvariante: Ø 114mm
- Farbe Endrohre: nach Wahl
- Material: V2A Edelstahl
- Herstellung: WIG-Schweißverfahren
- Anschluss: ab Katalysator
- elektr. Gesteuert über ein Modul
Lieferumfang:
- Abgasanlage ab Katalysator
- Abgasendrohre Ø 114mm
- Montagematerial
- Kabelsatz
- Steuereinheit (EWG-Modul)
- "Race-Remote-Control" (optional erhältlich)
EWG-Modul
Zu der Klappenabgasanlage bekommst du standardmäßig (sofern die technische Voraussetzung gegeben) das EWG-Modul zu deiner Klappenabgasanlage dazu. Somit ist immer gewährleistet, dass deine AGA die EWG(ECE)-Betriebserlaubnis erfüllt.
Das Modul steuert die Klappe automatisch in allen Bereichen, die für die EWG-Regelung erforderlich sind, egal in welchem Fahrprofil du unterwegs bist.
"Race-Remote-Control"
Mit dem "Race-Remote-Control" hast du die Möglichkeit deine Klappenabgasanlage manuell via Fernbedienung zu steuern, unabhängig in welchem Fahrprofil du gerade unterwegs bist kannst du zwischen ''auf'' ,''dauerhaft offen'' oder' ''TÜV-Modus'' switchen. Je nach Fahrzeug und Modell kann die Klappen-Steuerung ohne zusätzliche Schalter oder Knöpfe konfiguriert werden. Die "Race-Remote-Control" unterliegt nicht der EWG(ECE)-Genehmigung. Unsere Klappenabgasanlagen verlieren mit Nutzung der "Race-Remote-Control" die EWG(ECE)-Betreibserlaubnis.
Wir weißen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die „Race-Remote-Control“ nicht im Bereich der StVZO zugelassen ist
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